Unterstütze die demokratischen Listen zur #KommunalWahl26
Dein Engagement zählt für Vielfalt und Demokratie!
Engagiere dich in deiner Stadt, in deiner Gemeinde. Unterstütze die Wahllisten demokratisch gesinnter Parteien und Wählergruppen zur #KommunalWahl26! Je mehr Menschen auf den Listen der demokratischen Parteien und Wählergruppen zur Wahl stehen, desto weniger Stimmenanteile – und entsprechend weniger Sitze in den Stadt-, Marktgemeinde- und Gemeinderäten – gehen an antidemokratische „Alternativen“.
Unsere Motivation ist die Unterstützung der demokratisch gesinnten Kräfte vor Ort, um attraktive Listen zur nächsten Kommunalwahl aufzustellen, so dass die Gegnerinnen und Gegner der Demokratie schlechte Chancen haben!
Eine „Liste“ bei der Kommunalwahl kann aus so vielen Personen bestehen, wie der Gemeinderat / Kreistag Sitze hat. Gerade manche kleinen Parteien und Wählergruppen haben aber Schwierigkeiten, ihre „Listen“ voll zu bekommen, was dann dazu führt, dass sie nur mit kürzeren Listen antreten.
Bei der Kommunalwahl können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen aber nicht nur einer „Liste“ geben (tatsächlich wählen die wenigsten einfach eine „Liste“!), sondern sie können einzelne Personen quer über alle Listen verteilt ankreuzen. Und die meisten Wählerinnen und Wähler im ländlichen Raum wählen nicht „nach Partei“, sondern danach, wen sie persönlich oder über ein paar Ecken kennen und als „vernünftig“ einschätzen.
Je mehr „vernünftige“ Personen – also solche wie Du – auf den Listen der demokratischen Parteien und Wählergruppen zu finden sind, desto höher ist die Chance, dass Stimmen für die Leute auf diesen demokratischen Listen abgegeben werden. Denn jede und jeder kennt jede Menge Leute, die wieder Leute kennen, die ….
Also: Auch wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat selbst am Ende vielleicht nicht genug Stimmen erhält, um in den Stadt-, Marktgemeinde- oder Gemeinderat gewählt zu werden, trägt jede Kandidatur dazu bei, dass mehr Stimmen für die Listen der demokratisch gesinnten Parteien und Wählergruppen abgegeben werden, so dass der Anteil der Stimmen – und damit der Sitze im Rat -, die auf die Gegnerinnen und Gegner der Demokratie entfallen, im Verhältnis geringer wird.
Allein die Unterstützung der demokratisch gesinnten Kräfte vor Ort ist also ein mehr als guter Grund, Kontakt zu deinen lokalen Parteien und Wählergruppen aufzunehmen und über eine Kandidatur zu sprechen! Da die Aufstellungsversammlungen für die Stadt-, Marktgemeinde- und Gemeinderatswahlen vorwiegend ab Oktober 2025 stattfinden, lass dir aber nicht zu lange Zeit mit der Überlegung, ob du kandidieren möchtest, und nimm zeitnah Kontakt zu den zuständigen Leuten auf.
Den Gemeinden steht in ihrem Gebiet die Erfüllung aller öffentlichen Aufgaben zu.
Die eigenen Angelegenheiten der Gemeinden umfassen alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Hierbei handeln die Gemeinden nach eigenem Ermessen und sind nur an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.
Aufgabe der Gemeinden ist es dabei:
Hierbei sind jeweils die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen.
Die Gemeinden sind verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten.
Die übertragenen Angelegenheiten der Gemeinden umfassen alle Aufgaben, die das Gesetz den Gemeinden zur Erledigung im Namen des Staates oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts zuweist. Hierfür können die zuständigen Behörden den Gemeinden Weisungen erteilen und müssen den Gemeinden gleichzeitig die notwendigen Mittel zur Erledigung der Aufgaben zur Verfügung stellen.
Die Gemeinden haben das Recht, ihr Finanzwesen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst zu regeln.
Sie sind befugt, Abgaben zur Finanzierung ihrer Aufgaben zu erheben, soweit ihre sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Der Staat hat den Gemeinden weitere Mittel im Rahmen des Staatshaushalts zuzuweisen.
Die Gemeinden können zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen.
In den Satzungen können sie z. B.:
regeln.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürgerinnen und -bürger. Er heißt in Städten Stadtrat, in Märkten Marktgemeinderat. Der Gemeinderat überwacht die Gemeindeverwaltung und die Ausführung seiner Beschlüsse. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, für die nicht beschließende Ausschüsse bestellt sind. Der Gemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese enthält die Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Rates und seiner Ausschüsse.
Die Sitzungen des Rates sind öffentlich, soweit dem nicht die Rücksichtnahme auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse müssen der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister bereitet die zu beratenden Themen zusammen mit der Verwaltung vor und beruft den Stadt-, Marktgemeinde- bzw. Gemeinderat unter Angabe der Tagesordnung ein. Zeitpunkt und Ort sowie Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen müssen spätestens 3 Tage vor der Sitzung ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Sitzungen sind für die Allgemeinheit zugänglich. Die Gemeinde kann auch eine Echtzeitübertragung der öffentlichen Sitzungen im Internet zulassen.
Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Abstimmenden gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung. Kein Mitglied des Rates darf wegen seiner Abstimmung gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden.
Der Rat kann – muss aber nicht! – vorberatende Ausschüsse bilden (z.B. Bau- und Planungsausschuss, Umwelt- und Verkehrsausschuss, Kultur- und Sportausschuss, Sozialausschuss), er kann aber auch die Erledigung einzelner Angelegenheiten beschließenden Ausschüssen übertragen. Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben i.d.R. an Stelle des gesamten Stadt-, Marktgemeinde- bzw. Gemeinderats. Der Rat kann Ausschüsse auch wieder auflösen.
Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Rat in der Geschäftsordnung. Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Rat aus seiner Mitte bestellt. Den Vorsitz in den Ausschüssen führt die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister oder ein von ihr oder ihm bestimmtes Ratsmitglied.
Die oder der Vorsitzende handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Sie oder er kann Mitglieder, die die Ordnung fortgesetzt erheblich stören, mit Zustimmung des Rates von der Sitzung ausschließen.
Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen und ihre Aufgaben wahrzunehmen. Kein Mitglied darf sich der Stimme enthalten. Gegen Mitglieder, die ihre Verpflichtungen unentschuldigt nicht wahrnehmen, kann der Rat ein Ordnungsgeld verhängen.
Wer bereit ist, für den Stadt-, Marktgemeinde- oder Gemeinderat zu kandidieren, sollte also bereit sein, im Fall seiner Wahl mindestens die Pflichttermine auch wahrzunehmen. Das heißt nicht, dass man sich nicht aus vernünftigen Gründen (Urlaubsreise, Krankheit, Kind oder hilfsbedürftige Angehörige krank…) auch mal entschuldigen kann. Aber das schöne oder schlechte Wetter, der Spieleabend und dass man mehr Lust hatte, Eis essen zu gehen, als im Ratssaal zu sitzen, darf kein Grund sein, das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler zu enttäuschen.
Die Ratsmitglieder werden bei der Kommunalwahl am 8. März 2026 in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl nach den Grundsätzen eines verbesserten Verhältniswahlrechts für eine Dauer von 6 Jahren gewählt. Die Wahlzeit – also ihre 6-jährige „Amtszeit“ – beginnt am 1. Mai 2026.
Der Stadt-, Marktgemeinde- bzw. Gemeinderat besteht aus der ersten Bürgermeisterin oder dem ersten Bürgermeister und den Ratsmitgliedern. Die Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Anzahl der Ratsmitglieder hängt von der Größe der Kommune ab und beträgt in Kommunen
Ehrenamtliche Ratsmitglieder können nicht sein:
Wer also bei seiner Gemeindeverwaltung oder der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft beschäftigt ist, kann kein Amt als ehrenamtliches Mitglied des Stadt-, Marktgemeinde- oder Gemeinderats annehmen. Eine Kandidatur für den Rat ergibt in diesem Fall auch keinen Sinn, sofern man nicht bereit ist, seine Beschäftigung im Fall einer Wahl zu kündigen.
Alle Ratsmitglieder werden in ihrer ersten öffentlichen Sitzung feierlich vereidigt. Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Aus Glaubens- oder Gewissensgründen können anstelle von „ich schwöre“ auch die Worte „ich gelobe“ oder eine andere gleichwertige Formulierung verwendet werden.
Für das Amt eines Stadt-, Marktgemeinde- bzw. Gemeinderatsmitglieds, einer Kreisrätin oder eines Kreisrats ist jede Person wählbar, die am Wahltag
Details finden sich im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG).
Um für die Kommunalwahl zu kandidieren, ist die Mitgliedschaft in einer Partei keine Voraussetzung. Viele Parteien und Wählergruppen laden Interessierte ausdrücklich dazu ein, zu kandidieren, auch ohne, dass diese Person Mitglied der Partei oder Wählergruppe ist. Es gibt in rechtlicher Hinsicht auch keine Pflicht, im Fall einer Wahl der jeweiligen Partei oder Gruppierung beizutreten.
Um für die Kommunalwahl zu kandidieren, sind über die rechtlichen Anforderungen hinaus keine Voraussetzungen erforderlich. Kommunalpolitische Kenntnisse, Verwaltungserfahrung oder juristisches Hintergrundwissen sind ausdrücklich NICHT erforderlich. Dafür gibt es ja die Verwaltung! Die Ratsmitglieder sollen und dürfen explizit „Menschen wie du und ich“ sein und repräsentieren in ihrem Querschnitt damit die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner. Jede interessierte Person, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann also an eine Partei oder Wählergruppe herantreten und ihr Interesse bekunden – oder als Einzelperson kandidieren. Da eine Einzelkandidatur jedoch im Allgemeinen wenig sinnvoll sein dürfte, ist der einfachste Weg, sich an bestehende Parteien oder Wählergruppen zu wenden.
Du bist von dem Programm keiner der zur Wahl antretenden Parteien oder Wählergruppen restlos überzeugt? Mach dir nichts draus. Das geht selbst den Leuten so, die seit Jahren Mitglieder der Partei oder Gruppierung sind, auch wenn sie es aus Respekt vor dem demokratisch beschlossenen Programm nicht offensiv zeigen!
Programme bündeln das, worauf sich Mehrheiten der jeweiligen Partei oder Gruppierung einigen können. Nicht mehr. Nicht weniger. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass es in demokratischen Parteien eben völlig normal ist, Widersprüche und abweichende Positionen aushalten und trotzdem konstruktiv miteinander arbeiten zu können.
Und das Schöne in der Kommunalpolitik ist ja, dass du vorrangig als Person mit deiner ganz eigenen Persönlichkeit und deinen Positionen wahrgenommen wirst, die nicht unbedingt auch Trägerin oder Träger einer Parteifunktion ist. Deshalb: Lass dich nicht abschrecken, wenn die eine oder andere Forderung nicht ganz deinen Standpunkt trifft! Nimm einfach Kontakt mit der Partei oder Wählergruppe auf, bei der du das beste Gefühl hast, dass die grundsätzliche Richtung stimmt (also die, die du auch am ehesten wählen würdest).
Wahlvorschläge können von Parteien und von Wählergruppen eingereicht werden. Wählergruppen sind Gruppen von Personen, deren Ziel es ist, sich an den Kommunalwahlen zu beteiligen. Jeder Wahlvorschlag – umgangssprachlich „Liste“ genannt – kann maximal so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie ehrenamtliche Ratsmitglieder zu wählen sind. Sind in einer Kommune beispielsweise 16 Gemeinderatsmitglieder zu wählen, können je Liste bis zu 16 Personen kandidieren. Jede sich Person darf nur auf einer Liste kandidieren und muss ihre Zustimmung zur Kandidatur schriftlich erteilen.
Alle sich für den Gemeinderat bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt. Den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen muss dabei Gelegenheit gegeben werden, sich vorzustellen. Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Bei einer geheimen Wahl für die „Liste“ gibt es natürlich keine Garantie, dass interessierte Personen von der Versammlung auch tatsächlich gewählt werden. Da viele Parteien und Wählergruppen jedoch höchst erfreut sind über Personen, die bereit sind, sich in ihrer Kommune zu engagieren, stehen die Chancen sehr gut, bei Interesse tatsächlich in die „Liste“ der jeweiligen Partei oder Wählergruppe aufgenommen zu werden. Da die Aufstellungsversammlungen für die Stadt-, Marktgemeinde- und Gemeinderatswahlen vorwiegend ab Oktober 2025 stattfinden, lass dir aber nicht zu lange Zeit mit der Überlegung, ob du kandidieren möchtest, und nimm zeitnah Kontakt zu den zuständigen Leuten auf..
Wie viel an Kosten und Aufwand jemand in die eigene Kandidatur investiert, bleibt der Person selbst überlassen. Grundsätzlich sind die Kosten – insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht auf den Spitzenplätzen der „Listen“ kandidieren wollen – jedoch sehr überschaubar. Und ob jemand nun bei jeder Wahlkampfveranstaltung, jeder Kirchweih, jedem Infostand oder Vereinsfest mit dabei sein möchte oder sich nur dort zeigt, wo sie oder er sowieso hin wollte, bleibt den Kandidatinnen und Kandidaten in Absprache mit der sie aufstellenden Partei oder Wählergruppe selbst überlassen.
Aus welchen Motiven die jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber für den Gemeinderat kandidieren ist so individuell wie die „Listen“ bunt aufgestellt sind. Ob das Interesse der Jugend- oder Seniorenarbeit gilt, ob die Busanbindung oder die künftige Wärmeversorgung der Gemeinde, die Feuerwehr oder der Kindergarten, die Förderung der lokalen Unternehmen oder der Ortsbegrünung – oder ein anderes der vielen kommunalen Themen – den Kandidatinnen und Kandidaten ein Herzensanliegen ist: Alle Themen sind wichtig. Und niemand muss sich um alles kümmern. Wer also beim besten Willen keine Leidenschaft für die Friedhofsgestaltung oder die Straßensanierung entwickeln kann: Auch ok. Andere interessieren sich genau dafür!
Auch wenn Du (noch?) kein kommunalpolitisches Herzensthema hast: Es gibt noch einen weiteren guten Grund, dich bei einer Partei oder Wählergruppe vor Ort zu melden und Interesse an einer Kandidatur zu zeigen. Dieser liegt im Wahlrecht begründet. Eine „Liste“ kann aus so vielen Personen bestehen, wie der Gemeinderat Sitze hat. Manche Parteien und Wählergruppen haben aber Schwierigkeiten, ihre „Listen“ voll zu bekommen, was gerade bei kleineren Gruppierungen und Parteien dann dazu führt, dass sie nur mit kürzeren Listen antreten. Bei der Kommunalwahl können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen aber nicht nur einer „Liste“ geben (tatsächlich wählen die wenigsten einfach nur eine „Liste“!), sondern sie können für einzelne Personen quer über alle Listen verteilt stimmen. Und die meisten Wählerinnen und Wähler im ländlichen Raum wählen nicht „nach Partei“, sondern danach, wen sie persönlich oder über in paar Ecken kennen und als „vernünftig“ einschätzen. Je mehr „vernünftige“ Personen – also solche wie Du 😉 – auf den Listen der demokratischen Parteien und Gruppierungen stehen, desto höher ist die Chance, dass Stimmen für Personen auf diesen demokratischen Listen abgegeben werden. Denn jede und jeder kennt jede Menge Leute, die wieder Leute kennen, die ….
Also: Auch wenn du selbst am Ende vielleicht nicht genug Stimmen erhältst, um in deinen Stadt-, Marktgemeinde- oder Gemeinderat gewählt zu werden, trägt deine Kandidatur dazu bei, dass Stimmen für die Listen der demokratisch gesinnten Parteien abgegeben werden, so dass der Anteil der Stimmen – und damit der Sitze im Rat -, die auf die Gegnerinnen und Gegner der Demokratie entfallen, im Verhältnis geringer wird.
Auch wenn du also noch nicht weißt, was dich in der Kommunalpolitik motiviert: Allein die Unterstützung der demokratisch gesinnten Kräfte vor Ort ist ein mehr als guter Grund, Kontakt zu deinen lokalen Parteien und Wählergruppen aufzunehmen und über eine Kandidatur zu sprechen!
Ja, das ist verständlich. Viele haben erst mal die Befürchtung, dass sie ja schon so vieles „um die Ohren haben“ und keine zeitlichen und mentalen Ressourcen für die Kommunalpolitik übrigen haben. Gerade Menschen, die sich um Kinder, Haushalt und Angehörige kümmern, haben oft Bedenken, das zu schaffen. Das ist sehr schade, denn dadurch gehen der Kommunalpolitik wichtige Perspektiven verloren. Wenn z.B. kaum jemand, die oder der kleine Kinder hat oder Menschen pflegt, den Schritt geht, sich vor Ort für eine gute Politik einzusetzen, dann finden diese Sichtweisen, Probleme und Themen leider im Rat nicht oder nur „vom Hörensagen her“ statt, obwohl sie so viele Menschen betreffen. Unsere kommunalen Gremien sollen ja eigentlich einen Querschnitt der Einwohnerinnen und Einwohner abbilden – aber leider sind die Räte dann doch nicht so vielfältig wie unsere Gesellschaft… Deshalb gibt es zum Beispiel auch die Initiative „Bavaria ruft“, die hier wertvolle Informationen für Frauen – aber auch für alle anderen – bereit stellt: https://bavariaruft.de/
Wenn du dich entscheidest, zu kandidieren: Wie viel Aufwand du in deine Kandidatur investiert und investieren kannst, entscheidest du. Du musst nicht bei jeder Wahlkampfveranstaltung, jeder Kirchweih, jedem Infostand oder Vereinsfest mit dabei sein. Du übernimmst Verantwortung für unsere Gesellschaft und deine Kommune. Mach, was du guten Gewissens kannst – das ist mehr als 99 % der Menschen um dich herum bereit sind zu tun! Was nicht geht, geht eben nicht. Bringe ein, was dir besonders wichtig ist! Wenn du es nicht tust – wer soll es denn sonst tun?
Das gilt natürlich auch weiter, falls du gewählt werden solltest! Vieles, was dir wichtig ist, wird, wenn du es nicht tust, leider „nicht stattfinden“. Also setze deine Prioritäten, mach, was geht – und sei dir sicher: Das ist so viel mehr als die meisten tun!
Super!
Klicke auf die Partei oder Wählergruppe, die dir am nächsten steht, und schreibe den örtlich zuständigen Leuten direkt eine Mail – falls es in deinem Ort keine Ansprechperson gibt, wende dich an die zuständigen Leute auf Kreisebene, die wiederum die Kontakte vor Ort haben.
Wir geben dir dafür einen Formulierungsvorschlag, du kannst aber natürlich auch deinen eigenen Text schreiben! Erkläre, wer du bist, dass du – falls noch Leute für die Kommunalwahl-Kandidatur gesucht werden – bereit wärst, zu kandidieren oder in anderer Weise zu helfen, erläutere, was dich motiviert (und sei es „nur“ die allgemeine Unterstützung der demokratischen Kräfte vor Ort) und biete an, für ein persönliches Kennenlernen zur Verfügung zu stehen.
Ein großes Dankeschön schon mal von allen Demokratinnen und Demokraten!
Für die Kreistagsliste der SPD sowie die Stadtratsliste der SPD in Neustadt und die Gemeinderatsliste der SPD in Emskirchen werden keine Kandidat:innen mehr benötigt. Anderweitige Unterstützung ist natürlich weiterhin willkommen.
Sehr geehrte Frau xxx / Sehr geehrter Herr xxx,
ich habe über die Kampagne „Sei-die-Maus.de“ von der Möglichkeit erfahren, Unterstützung und Interesse für eine Kandidatur für den Stadt-, Marktgemeinde- oder Gemeinderat zu bekunden, um demokratische Parteien und Wählergruppen in der anstehenden Kommunalwahl 2026 zu stärken.
Deshalb wollte ich mich erkundigen, ob bei Ihnen für die Kommunalwahl noch Leute gesucht werden. Ich wäre bereit, Ihre Liste zu unterstützen und evtl. selbst zu kandidieren.
[Schreib, wer du bist: Name, Wohnort, Alter, ggf. Nationalität, Tätigkeit / Beruf, sonstige Informationen über dich, Engagement in Vereinen und Organisationen etc.]
In der Kommunalpolitik interessieren mich vor allem die Themen:
Soziales (z.B. Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Menschen mit Behinderungen)
Bildung (z.B. Kindergärten, Schulen, Erwachsenenbildung)
Infrastruktur (z.B. Straßen, Wasser, Abwasser, Energieversorgung, Barrierefreiheit)
Naturschutz (z.B. Begrünung, Wasserrückhalt, Biodiversität, nachhaltige Energieversorgung)
Verkehr (z.B. allgemeiner Straßenverkehr, Buslinien, Haltestellen, Elektromobilität, Radverkehr, Sharing)
Gesundheit (z.B. Gesundheits- und Bewegungsförderung, Hitzeschutz, Klimaanpassung)
Wirtschaft (z.B. lokale Wirtschaftsförderung, Ausbildungs- und Arbeitsplätze vor Ort, Marketingförderung)
Sicherheit (z.B. Feuerwehr, Hochwasserschutz, Katastrophenschutz, subjektives Sicherheitsempfinden)
Sport (z.B. Sportstätten, Vereinssport, Gesundheits- und Bewegungsförderung, Sportveranstaltungen)
Kultur und Geschichte (z.B. Veranstaltungen, Veranstaltungsorte, Attraktivierung, geschichtliche Themen, Denkmalpflege)
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern (z.B. Inklusion und Integration, Beteiligung an kommunalen Entscheidungen, Jugend- oder Seniorenräte)
Demokratieförderung (z.B. Demokratiebildung, Menschenrechtsarbeit, Dialogprozesse)
…
Ich würde Sie und Ihre Partei / Wählergruppe sehr gerne persönlich kennenlernen und würde mich über eine Kontaktaufnahme Ihrerseits sehr freuen!
Freundliche Grüße,
xxxx
Hinweis: Deine Nachricht geht direkt an die Person, die als Empfängerin / Empfänger angegeben ist. Wir haben keinen Einblick in deine Nachricht. Wir erhalten auch keine Benachrichtigung, wer über unsere Webseite an wen schreibt.
Hinter dieser Kampagne steht das Bündnis gegen Rechts im Landkreis Neustadt / Aisch – Bad Windsheim. Wir finden es einfach wichtig, die demokratischen Kräfte auch auf kommunaler Ebene zu stärken, indem wir die vielen, vielen Demokratinnen und Demokraten in unserem Landkreis dazu motivieren, auch persönlich für ihre Demokratie einzutreten. Denn Demokratie ist eine Mitmach-Veranstaltung. Und wenn alle immer nur denken, „das sollen doch die anderen machen“, dann besteht die Gefahr, dass die eben genau das irgendwann tun. Nicht, weil sie so stark wären, sondern weil wir alle zu bequem waren, es zu verhindern…